Teilnahmebedingungen für die Aktion „Schwollener erfüllt Herzenswünsche“
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter der Aktion „Schwollener erfüllt Herzenswünsche“ ist Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG, Am Sauerbrunnen 21-23, 55767 Schwollen.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen.
(2) Mit der Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen in vollem Umfang anerkannt.
§ 2 Aktionszeitraum
(1) Die Aktion startet am 03.12.2020 und endet am 17.12.2020. Während der Bewerbungsphase haben alle teilnahmeberechtigten Personen die Möglichkeit, ihre Bewerbung einzureichen. Nach der Einreichungsphase startet die Auswahlphase der Gewinner.
Bewerbungsphase: 3. Dezember 2020 bis 17. Dezember 2020 23:59 Uhr
Auswahlphase: 18. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 bis 23.59 Uhr
§ 3 Teilnahme
(1) Bewerbungsphase
(1.1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen gemäß §1 BGB die das 18. Lebensjahr vollendet und einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgenommen von der Gewinnspielteilnahme sind Mitarbeiter der Schwollener Sprudel GmbH & Co.KG und deren Angehörigen.
(1.2) Eine Bewerbungseinreichung ist nur dann möglich, wenn alle Pflichtfelder bei der Registrierung/Bewerbung ausgefüllt wurden.
(1.3) Der Ansprechpartner (einreichende Person) versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, die Adressdaten des Geschenkempfängers weitergeben zu dürfen.
(1.4) Die Teilnahme ist online über das entsprechende Formular auf der Homepage von Schwollener Sprudel möglich. Alternativ können Bewerbungen auch per Email an herzenswunschthou-shalt-not-spamschwollener.de oder per Post an Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG, Stichwort: Herzenswünsche, Am Sauerbrunnen 21-23, 55767 Schwollen eingereicht werden.
§ 4 Auswahlphase
(1) Die Auswahlphase beginnt im Anschluss an die Bewerbungsphase, d.h. vom 18. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 bis 23.59 Uhr.
(2) Mit der Einreichung von Bildmaterial überträgt der Einreicher die Veröffentlichungsrechte an Schwollener Sprudel GmbH & Co.KG. Ferner bestätigt er, dass die von ihm hochgeladenen Unterlagen einschließlich Texten und Bildern keine Rechte Dritter verletzen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine eingestellten Bilder elektronisch gespeichert werden.
(3) Eingereichte Herzenswünsche können während der Aktion nicht verändert werden. Die Einreichung der Teilnahmeunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Bewerber. Sie tragen allein Sorge dafür, dass ihre Teilnahmeunterlagen, die in diesen Teilnahmebedingungen genannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
(4) Jeder Teilnehmer der Aktion versichert mit seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der Bewerber ist persönlich für die inhaltliche Richtigkeit seiner Bewerbung und der mitgeteilten Angaben verantwortlich. Mit der Teilnahme übernimmt der Bewerber die gesamte Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner Bewerbung und seiner sonstigen Angaben.
(5) Die Bewerbung kann nur angenommen werden, wenn alle vorstehenden und nachstehenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Bewerbungen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, werden von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG zurückgewiesen oder gelöscht.
§ 5 Gewinnermittlung, Preise
(1) Für die Aktion Herzenswünsche stellt Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG insgesamt eine Summe von 5.555 € zur Verfügung.
(2) Die Höhe der Ausschüttung des jeweiligen Herzenswunschbetrages richtet sich jeweils nach dem Betrag des Herzenswunsches, der im Bewerbungsformular im Feld „Höhe des Herzenswunsches“ angegeben wurde.
(3) Aus dem Restbetrag errechnet sich die Höhe für alle anderen Herzenswünsche. Ein Herzenswunsch kann maximal 300 € betragen.
(4) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, aus unvorhergesehenen Gründen (zum Beispiel bei Mehrfachteilnahme, wegen technischer Probleme, etc. ) das Auswahlverfahren ggf. zu ändern, zu unterbrechen, die Aktion vorzeitig zu beenden oder einen Bewerber an der Herzenswunschaktion auszuschließen.
(5) Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung der Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG wird einvernehmlich verzichtet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Erfüllung eines Herzenswunsches besteht nicht.
§ 6 Spenden, Veröffentlichung, Nutzungsrechte
(1) Alle Bewerber erklären ihr Einverständnis, dass Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG auf ihre Spende samt der Höhe öffentlich aufmerksam machen darf. Jeder Gewinner wird schriftlich oder persönlich benachrichtigt.
(2) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Namen der ausgewählten Gewinner und Einreicher zu veröffentlichen, die Übergabe der Spende an die Empfänger unter Verwendung der erhaltenen Spende in Wort, Schrift und Bild zu dokumentieren, hierüber zu berichten und das Dokumentationsmaterial dauerhaft in allen Medien – auch online – zu nutzen.
(3) Der Einreicher räumt Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG das Recht ein, der von ihnen eingereichte Herzenswunsch auf den Instagram und Facebook Seiten der Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG per Zufallsprinzip in Beiträgen mit einzubinden. Außerdem erklärt sich der Gewinner damit einverstanden, dass die Gewinnübergabe in der örtlichen Presse, auf der Homepage von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG und den sozialen Medien des Unternehmens veröffentlicht wird.
§ 7 Ausschluss
(1) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, eine Einzelprüfung der eingereichten Herzenswünsche zu treffen und Teilnehmer auszuschließen.
(2) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG das Recht vor, Personen auszuschließen und die entsprechende Bewerbung zu löschen oder erst gar nicht zur internen Auswahl freizugeben.
(3) Weiterhin behält sich Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahme). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Teilnehmer eines Herzenswunsches gibt für die Teilnahme seinen vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer undseine E-Mailadresse an. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG behält sich vor, in den Medien (Tageszeitungen, soziale Medien, Plakate etc.) über den Wettbewerb zu berichten bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG zugesendeten und/oder veröffentlichten Bildern auf der Internet-, Facebook- und Instagram-Seite von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG oder Druckerzeugnissen angegeben werden.
(3) Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG unter info@schwollener.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die von dem Widersprechenden bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Fotos von der Seite gelöscht werden und nicht mehr am Auswahlverfahren teilnehmen können.
(4) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG verwiesen.
§ 9 Haftung
(1) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Sie kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden.
(2) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für den erfolglosen Versand oder Empfang von Nachrichten und Informationen per Post/E-Mail oder die erfolglose Teilnahme.
(3) Mit der Übergabe der jeweiligen Spenden an den Empfänger ist Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG von jeglicher weiteren Verpflichtung gegenüber dem Empfänger befreit.
(4) Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Spendenaktion oder mangels Erreichbarkeit des Spendenaktions-Angebots ergeben.
(5) Jegliche Schadenersatzverpflichtungen an Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf alle Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
(6) Persönliche Daten der Teilnehmer werden zu keinem anderen Zweck als den genannten verwendet.
§ 10 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).
(2) Für die Aktion gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Herzenswunschaktion ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität der Aktion oder ihrer Teilnehmer gefährden.
(3) Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind direkt an Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG, Am Sauerbrunnen 21-23, 55767 Schwollen zu richten.